Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2022
Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 24. Mai 2022 die Bodenrichtwerte für Au am Rhein zum Stichtag 1. Januar 2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend ermittelt und beschlossen.
Folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte bestehen:
1. BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg). Aufruf über: www.gutachterausschuesse-bw.de
2. Homepage der Stadt Rastatt. Aufruf über: www.rastatt.de
3. Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Herrenstraße 15 in 76437 Rastatt, Zimmer 4.14/4.15, während der üblichen Geschäftszeiten.