Dann melden Sie sich im Bürgerbüro. Dort werden alle im Gemeindegebiet aufgefundenen Fundsachen aufbewahrt. Zur Abholung benötigen wir eine genaue Beschreibung des Gegenstandes, gegebenenfalls sollten Sie Ihr Eigentum nachweisen.
Fundsachen sind anzeigepflichtig. Sie sollten die Fundsache schnellstmöglich dem Fundbüro melden bzw. abgeben. Wird der Eigentümer nicht ermittelt, können Sie die Fundsache nach 6 Monaten im Fundbüro wieder abholen.
Wir bitten darum, Fundtiere zuerst bei der Gemeinde zu melden.
Werden Fundtiere ohne Wissen und Zustimmung der Gemeinde Au am Rhein zum Tierarzt oder direkt ins Tierheim gebracht, handelt der Finder ohne Auftrag der Gemeinde und kann deshalb zur Kostenerstattung herangezogen werden.
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
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Gemeinde Au am Rhein | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Au am Rhein | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Au am Rhein | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
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Gemeinde Au am Rhein | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |