Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte und Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendkammern und Jugendschöffengerichte für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Die Amtszeit der Haupt- und Ersatzschöffen, sowie der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen läuft am 31. Dezember 2023 ab. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind neue Schöffen zu wählen.
Haben Sie Interesse an der Übernahme eines solchen Ehrenamtes?
Für Auskünfte dürfen Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Au am Rhein, Herrn Breunig, Tel. Nr. 07245/9285-12, E-Mail: heiko.breunig@auamrhein.de, wenden.