Grundsteuerreform
Derzeit sind alle Grundstückseigentümer aufgerufen, für ihre Grundstücke eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts abzugeben. Diese Erklärungsfrist endet am 31.01.2023. Ab dem Jahr 2025 gibt es auf dieser Grundlage neue Grundsteuerbescheide.
Viele Bürger stellen sich die Frage, warum überhaupt eine Feststellungserklärung erforderlich ist. Weiterhin gibt es die Frage, warum nicht am bestehenden System festgehalten wurde. Wiederum viele Bürger befürchten eine erhebliche Erhöhung gegenüber dem derzeitigen Betrag. Aber nicht nur das System der Grundbesteuerung ändert sich, sondern auch die Gemeinden haben wie bisher über die Hebesätze Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer des jeweiligen Grundstückes.
Deshalb wird die CDU-Au am Rhein mit den benachbarten CDU-Ortsverbänden dieses „heiße Eisen“ aufgreifen und am
Donnerstag, den 26. Januar 2023, bei einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung für dieses äußerst wichtige Thema Rede und Antwort stehen. Als Referent kommt der Landtagsabgeordnete und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Tobias Wald. Die Veranstaltung ist ein „muss“ für jeden Grundstückseigentümer und natürlich auch für die Gemeinderäte, die ebenfalls bei diesem Thema im nächsten Jahr eingebunden sind.
Die Informationsveranstaltung beginnt um 19.30 Uhr und findet im Vereinsheim des Kleintierzuchtvereins (Waldstraße 21) in Au am Rhein statt.